Lügen werden auch bei der VDS nicht durch Wiederholung zur Wahrheit

Schwerste Straftaten im Internet können mit klassischen polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr aufgeklärt werden. Bei schweren Straftaten wie Kinderpornografie oder im Kampf gegen den internationalen Terrorismus müsse es der Polizei möglich sein, auf Verbindungsdaten mindestens sechs Monate zurückzugreifen. Es gehe nicht darum, dass der Staat die Daten sammele, die Polizei müsse aber die Möglichkeit haben, die Daten privater Internet-Betreiber für Ermittlungen nutzen zu können.

— Ziercke, bei heise.de, 26.08.2011

BKA Chef Ziercke meint einmal mehr die Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu benötigen, wenn, die ihm unterstellte Behörde, bei der Verbrechensprävention versagt hat.
Zur Aufklärung von schwersten Straftaten – in der Tat vermischt er schwerste und schwere Straftaten, sicher kein Zufall – ist die VDS vollkommen ungeeignet.
Dies zeigt eine im März 2011 vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags eindeutig.

In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote. Lediglich in Lettland ist die Aufklärungsquote zwischen 2006 und 2007 erheblich angestiegen, was allerdings mit der Einführung eines neuen „Criminal Procedure Law“ zusammenhängt und nicht auf die Umsetzung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zurückgeführt wird

— MR Dr. Becher / gepr. RKn Detering / Prakt. Brüggemann, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 18.03.2011

Trotz Kenntnis dieser Tatsachen fordern die Unionsfraktion und das BKA weiterhin die VDS und damit eine weitere Einschränkung von Bürgerrechten und ein mehr an Überwachung. wissenschaftliche Studien des demokratischen Parlaments werden ignoriert um weiter am Überwachungsstaat zu arbeiten.

Quellen:
Flaschenpost
heise.de