FDP-Lindner und die Hausdurchsuchung

Gestern nach dem Gespräch mit dem CCC meinte doch tatsächlich der FDP-Lindner, der Einsatz eines solchen Trojaners sei “vergleichbar mit einer Hausdurchsuchung” bei der “hinterher die Wohnungstür offen bleibe”* und dies sei “möglicherweise verfassungswidrig”.

Starke Worte des FDP-Generalsekräters, nur zeugen Sie einmal mehr von der absoluten Ahnungslosigkeit des werten Herren.
Wie fefe richtig anmerkt kommt es auch in der realen Welt durchaus vor, daß Türen in Rahmen polizeilicher Ermittlungen so geöffnet werden, daß sie ohne weitere Reparaturmassnahmen nicht mehr zu verschliessen sind.

Aber auch der Vergleich mit der Hausdurchsuchung ist absurd, der Einsatz des Trojaners gleicht einer im geheimen ausgeführten Hausdurchsuchung ohne Protokoll was mitgenommen wurde und was mitgebracht wurde.
Der CSU in Bayern mag das egal sein, aber jeder andere Mensch muss da bei “möglicherweise verfassungswidrig” zusammenzucken.
Selbst bei wohlwollender Betrachtung und der Möglichkeit des Einsatzes bei schwerster Kriminalität – wegen mir bis runter zur Kinderpornographie – wurde das durch das LKA und das bayrische Innenministerium ad absurdum geführt.
Wie die SZ in Ihrer Onlineausgabe aufzählt kam der Trojaner auch bei minder schweren Straftaten zum Einsatz, wie Handel mit Betäubungs- und Dopingmitteln oder Betrug.
So wird das nichts mit dem Kopieren bei den Piraten.
Es reicht eben nicht nur Bürgerrechte und das Internet sich anzusehen, Tamtam zu blasen wenn gerade eine Kamera in die eigene Ecke gehalten wird und ansonsten die offensichtlichen Verfassungsfeinde in Berlin und München gewähren zu lassen.

Die FDP und ihre Minister sind seit gut 2 Jahren in München und in Berlin in der Verantwortung, auf die Ergebnisse und auf das “Liefern” warten wir heute noch.