Der angekündigte Verfassungsbruch – der Schultrojaner

Nicht genug, daß die Innenminister der Länder und des Bundes unsere Verfassung mit einer Software schänden, die sie nicht ansatzweise verstehen. Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung und der Angst vor Terrorismus werden Grundrechte in den Lokus gekippt und aus Tätern Opfer konstruiert.

Nun was in den Innenministerien funktioniert, klappt auch in den Kultusministerien.
Im Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG regeln die 16 Bundesländer, die VG Wort, die ZFS und die VG Musik wie das Geld der Steuerzahler in die parasitären Hände der Verwertungsgesellschaften gelangt.
Gleichzeitig wird in §6 Ab. 4 vereinbart, daß ab dem 2. Halbjahr 2012:
Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der
Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt.

Übersetzt heißt das, eine Privatfirma, wie DigiTask stellt eine Software zur Verfügung, die im Hintergrund die PC’s von Schülern und Lehrern nach “Plagiaten” durchsucht.

Bitte geht’s noch ?
Datenschutz, Privatsphäre und informelles Selbstbestimmungsrecht gelten auch auf vom Arbeitgeber gestellten PC ebenso wie auf dem PC für Schüler. Nur interessiert das offenbar die Kultusminister einen Dreck.
Und um es auch noch einmal klarzustellen, es handelt sich hier nicht um einen Scanner, der auf raubmordkopierte Software abzielt, sonder auf Textkopien in Worddokumenten, Bildern in Präsentationen und Musikstücken in Referaten. Schon aus inhaltlichen Gründen kann eine solche Software keine Unterscheidung von privaten und dienstlichen Dateien machen.
Und für welchen heren Zweck soll dies geschehen ?
Der §6 Abs. 7 regelt das recht eindeutig.
Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben unberührt.

Hier soll die Verfassung gebrochen und Bürgerrechte verletzt werden um den Rechteverwertern ein paar Kopeken mehr in die Tasche wandern zu lassen.

Was sagen da eigentlich die Kultusminister aus SPD, Grünen und FDP, also der Parteien denen Bürgerrechte so sehr am Herzen liegen, eigentlich zu dem Vorgang ?

Namentlich sind das Gabriele Warminski-Leitheußer, Martina Münch, Jürgen Zöllner, Mathias Brodkorb, Doris Ahnen, Stephan Dorgerloh, Christoph Matschie (alle SPD), Klaus Kessler, Sylvia Löhrmann (alle Grüne), Dorothea Henzler, Ekkehard Klug (alle FDP) haben wohl vergessen, daß Ihre Parteien doch solch mutigen Kämpfer für Bürgerrechte sind.

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Kommentare

Ein Kommentar zu Der angekündigte Verfassungsbruch – der Schultrojaner

  1. news schrieb am

    ist doch nur wegen der bösen Terroristen und für die Kinder, ausserdem, wo kommen wir da hin, wenn die Schule ein rechtsfreier Raum wird

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