Staatliche Förderung parasitärer Zustände

Neben dem Skandal um den Schultrojaner bietet der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG ein gutes Beispiel dafür, dass das deutsche Urheberrecht unerträglich kranke Zustände angenommen hat.

Die parasitären Einrichtungen VG Wort, VG Musik und ZFS werden mit Unsummen versorgt, für ein dichtes Dach und funktionierende Sozialräume fehlt es aber an Geld.

Folgenden Rechte für Kopien an Schüler werden gewährt.
– kleiner Teil eines Werkes maximal 12 % eines Werkes, jedoch nicht mehr als 20 Seiten
– eine Musikedition mit maximal 6 Seiten
– ein sonstiges Druckwerk mit maximal 25 Seiten
– alle vollständigen Bilder, Fotos und sonstigen Abbildungen
– Pro Schuljahr und Schulklasse darf ein Werk maximal einmal vervielfältigt werden wie oben beschrieben
– Eine digitale Speicherung über den Kopiervorgang hinaus und ein digitales Verteilen sind durch diesen Gesamtvertrag nicht erfasst

In einer Gesellschaft und einer Nation, die arm an Bodenschätzen ist, sollte man meinen, daß Bildung ein so hohes Gut ist, daß die oben genannten Rechte kostenfrei sind.

Nicht in Deutschland, der Steuerzahler muß 2011 7.300.000 € dafür bezahlen.
Am Laufzeitende des Vertrages 2014, nach 4 Jahren, sind es jährlich 9.000.000 €.
Das ist eine Steigerung um 23% für ein und dieselbe Leistung, gemeinhin nennt man so etwas sittenwidrig und Wucher.
Aber auch das ist den Kultusministern offensichtlich egal.


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