Sicherlich ist der Umgang mit den Nutzungsrechten an Information die zentrale Herausforderung unserer Ära. Sonst wärs ja auch nicht so schwierig, nicht wahr? Promi-Fotograf Konrad Rufus Müller will jetzt die Nachrichtenillu Focus verklagen, weil die ein Titelbild hatte, das irgendwie so aussieht wie das „berühmte“ Kanzler-Kohl-Foto von Müller.
Er beansprucht also sowas wie ein Recht am Motiv, oder an der Pose. Geistiges Eigentum an etwas, das jeder sehen kann, oder doch eher Wahnsinn?
Jacques Toubon sitzt im Aufsichtsgremium der französischen Copyright-Superbehörde Hadopi und möchte die Strafe des Internetentzugs auch auf Leute ausgeweitet haben, die „illegale“ Streams nutzen. Abgesehen davon, dass es technisch nicht möglich ist, Downstreams zu loggen (keiner kann sehen, ob du auf kino.to oder anderswo surfst), ist dieser Vorschlag in etwa so sinnvoll wie der, Leuten den Plattenspieler wegzunehmen, wenn sie darauf Bootlegs spielen. Oder Scheiben, die sie auf dem Sperrmüll gefunden haben. Normal oder krank?
Apple ist inzwischen dabei erwischt worden „raubkopierte“ Filme auf iTunes als Apps für iPhone und iPad anzubieten. Und zwar gegen Geld. Mittlerweile haben die ehemals sowjetische, heute russische Mosfilm und das Staatliche Filmarchiv als Inhaber der Verbreitungsrechte dagegen protestiert und Apple zum Verkaufsstopp veranlasst.
Wie war das nochmal, für wen gelten welche Regeln? Wird ein Franzose, der einen solchen Sowjetfilm gekauft hat, demnächst mit Entzug seines iPhone bestraft? Und wie soll sich ein Durchschnittsbürger da noch auskennen? Kein Problem, lieber Durchschnittsbürger, du hast zwei Möglichkeiten, deinem Wunsch nach Rechtssicherheit Gehör zu verschaffen: An der Wahlurne (zB bei der nächsten Landtagswahl) und an der Supermarktkasse (indem man den Scheiss nicht kauft).
(via sueddeutsche, zeropaid, bbc)