8. November 2011
: Willkommen in Absurdistan, selbst wenn man Musik auf einer Veranstaltung spielt die ausschliesslich unter Creative-Common Lizenz stehen will die GEMA über die GEMA-Vermutung abkassieren.
Nicht nur daß die GEMA gar nicht berechtigt ist hier abzukassieren, sie drückt den Verwaltungsaufwand an die Veranstalter ab.
So reicht den Damen und Herren nicht aus, daß man die Künstlernamen angibt, sondern sie verlangen für jedes gespielte Stück den vollen bürgerlichen Namen des Künstlers.
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