Das Adam-Kraft Gymnasium in Schwabach braucht keine Schultrojaner

Wer braucht schon Trojaner wenn man sich die Einwilligung zur Totalüberwachung
erzwingen kann.

Dieser Eindruck erschliesst sich aus den Einwilligung zur Nutzungsordnung der Computereinrichtungen am Adam-Kraft Gymnasium in Schwabach.

Dabei stellt die Nutzungsordnung ein merkwürdiges Sammelsurium an Regeln und Einschränkungen der Rechte von Schülern dar, aber der Reihe nach.

Passwörter
 Jeder Schüler erhält einen personifizierten Zugang mit Passwort. Problematischer wird es bei:
Für alle unter dem jeweiligen Benutzernamen erfolgten Regelverstöße ist die entsprechende Schülerin oder der entsprechende Schüler verantwortlich.
Wie stellt das Adam-Kraft Gymnasium sicher, daß die verwendeten Computer zum Anmeldezeitpunkt nicht mit Trojanern, Viren oder sonstiger Malware verseucht sind, die während des Benutzerkontextes und ohne Wissens des Nutzers laufen und beispielsweise als SPAM Schleuder arbeiten ?
Als seinen Erziehungsauftrag sieht das Adam-Kraft jedenfalls das Denunzieren von Mitschülern an.
Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtetet, dieses der Schule mitzuteilen.

Verbotene Nutzung
Die gesetzlichen Bestimmungen inbesonders des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzes sind zu beachten.
Wie sollen Schüler die einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts kennen ? Ist es nicht Aufgabe der Schule genau hier Kompetenz zu vermitteln ?
Und Pauschalverbote sind keine Kompetenz. Ich stelle die Behauptung auf, daß sich am gesamten Adam-Kraft keine Lehrkraft findet, die die Irrungen und Wirrungen des deutschen Urhebergesetzes kennt und vermitteln kann.

Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.
Die Schule wird ihren Einsichtsrechte nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch wahrnehmen. Daneben können verdachtsunabhängige Stichproben vorgenommen werden

Ist jetzt nicht der Ernst des Adam-Kraft oder ?
Die Aufsichtspflicht berechtigt – wenn überhaupt – die Speicherung der Verkehrsdaten, die im Datenverkehr vorhanden Inhalte sind auch bei Schülern vom GG geschützt.Eine Entweder/Oder-Regelung der Speicherdauer ist nicht zulässig, zumal der Unterschied, zwischen einem und zwölf Monaten nicht unerheblich ist.
Aber das beste kommt zum Schluß, Einsichtsrechte sollen einerseits gewährt werden, wenn ein Verdacht auf Missbrauch – der nicht weiter spezifiziert ist – vorliegt und andererseits verdachtsunabhängig in Stichproben, was denn nun ?

Im Klartext heißt das, es werden alle Daten gespeichert und ausgewertet bzw. das Adam-Kraft behält sich das Recht darauf vor.
Grundrechte und das Grundgesetz hören scheinbar an den Mauern des Adam-Kraft auf.

Versenden von Informationen in das Internet
Wieder der Verweis auf das Urheberrecht:
So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden […] Schüler und Schülerinnen sowie ihre Erziehungsberechtigten stimmen einer Veröffentlichung von im Unterricht entstandenen Werken im Intra- bzw. Internet zu.

Das Beispiel ist falsch und zeugt von der Unkenntnis des Urheberrechts.
Gleichzeitig sichert sich die Schule das Recht beim Urheber von Werken aus dem Unterricht diese zu veröffentlichen.
Ruft man sich ins Gedächtnis, daß ohne der Einverständniserklärung der Ausschluss von der Teilhabe am Unterricht bedeutet, ist das schlicht eine Erpressung zur Gewährung von Nutzungsrechten.

Schlussvorschriften
Nutzer, die […] verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
WTF, haben die Autoren zu tief ins Glas geschaut ?
Oben definieren sie verbotene Inhalte als pornographische, gewaltverherrlichende und rassistische Inhalte und hier wollen sie den Konsum als straf- und zivilrechtlich relevant überdefinieren ?

Das war das Vorspiel, die eigentliche Einwilligungserklärung geht aber noch ein gutes Stück weiter.

Nutzungsordnung, Datenschutz und Kosten
2.2 Schülerdaten werden ausschließlich zur Unterstützung der Schul- und Unterrichtsorganisation, zur Ergänzung der pädagogischen Arbeit und zur Wahrung der Aufsichtspflicht gespeichert. (siehe 3.2)
Nein, man stimmt einer verdachtsunabhängigen Einsichtnahme zu, ach ja und 3.2 soll wohl mehr 2.3 lauten.
2.3 Die Daten werden für den Zeitraum der Zugehörigkeit zur Schulgemeinschaft oder bis zum Widerruf dieser Einwilligung gespeichert.
Unter dem Punkt Datenschutz und Datensicherheit der Nutzungbedingungen der Computereinrichtung werden bereits zwei Zeiträume genannt, einen Monat und bis zu einem Jahr, hier in der Einwillungserklärung stimmt man der Speicherung ALLER Daten auf die Dauer des Schulbesuchs zu, also bis zu acht Jahren (!).
3. […]Ich bin damit einverstanden, dass im Schulnetzwerk der Datenverkehr gespeichert und gegebenenfalls kontrolliert wird. Die Schule wird ihre Einsichtsrechte nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch wahrnehmen. Daneben können verdachtsunabhängige Stichproben stattfinden
Und wieder der Widerspruch, die Schule kontrolliert nur bei Verdacht oder wann immer sie es gerade für richtig hält verdachtsunabhängig.
Es sollen alle Daten im Netzwerk gespeichert werden, Emails, Liebesbriefe, besuchte Webseiten und alles andere.
3. (Ja nochmal, die haben es nicht so mit der Nummerierung) Die genannten Einwilligungen können für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung ist freiwillig.
Auch das ist ein bestenfalls ein Widerspruch, schlimmstenfalls ein Lüge in der Hoffnung der Unterschriftsleistende hätte vergessen:
1. Ohne schriftliche Einwilligung kann in Zukunft die Nutzung der schulischen Computerausstattung leider nicht gestattet werden.
was einem Ausschluss aus dem Unterricht gleichkommt.

Fazit, das Adam-Kraft Gymnasium arbeitet mit FUD um Schüler und Eltern dazu zu zwingen eine fachlich stümperhafte Nutzungsbedingung zu unterschreiben, die dazu auch noch massiv in die Grundrechte der Schüler eingreift.
Das Adam-Kraft Gymnasium möchte sich von den Eltern und Schülern Stasi-Spitzel Methoden erlauben lassen, da sie offensichtlich kaum Kompetenz in den Themen Computer, Internet und Urheberrecht haben.
Die Vermittlung und Wahrung von Grundrechten sollte Kern schulischer Ausbildung sein, das Adam-Kraft hingegen vermittelt genau das Gegenteil, Grundrechte zählen nichts, die totale Überwachung ist ok.

Es hilft nicht die Verantwortung auf die Schüler und Eltern abzuwälzen und aus Angst einzelne Schüler würden die Computer missbrauchen alle unter den Generalverdacht zu stellen. Besser ist es die Computer und Netzwerke so abzusichern, daß ein Missbrauch schwer möglich ist und diejenigen, die das dann umgehen können, werden auch die Überwachungsmassnahmen umlaufen können, absolute Sicherheit werden wir nie erreichen.
Es ist an der Zeit, daß das wieder in das Denken der Menschen einzieht, Freiheit birgt Risiken die es aber wert sind gelebt zu werden. Wo anders als in Schulen sollte begonnen werden das zu lehren ?

Nutzungsordnung und Einverständniserklärung des Adam-Kraft Gymnasiums in Schwabach