Nein, Herr Kauder.

“Ich bitte zu Kenntnis zu nehmen, dass die Urhebrrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen.”

(Focus Online)

Nein. Herr Kauder. Selbst wenn sie nackt einen Handstand im Bundestag machen, die Rechtslage ist eindeutig:

(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

(§29 UrhG)

Und jetzt – husch-husch – weg vom PC und das Internet wieder denen überlassen, die etwas davon verstehen.


Kommentare

2 Kommentare zu Nein, Herr Kauder.

  1. Thomas schrieb am

    „das Internet wieder denen überlassen, die etwas davon verstehen“ Was hat das mit dem Internet zu tun, außer gar nichts? Das Urheberrecht gilt unabhängig vom Medium – es müsste also lauten: „Rechtsprechung und -entwurf denen überlassen, die etwas davon verstehen“.

    • vinz schrieb am

      Ich bezweifle, dass Herr Kauder widerrechtlich Fotos an seinen Gartenzaun hängen würde. Im Internet macht er das schon.

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