Tag kaudergate

“Ich bitte zu Kenntnis zu nehmen, dass die Urhebrrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen.” (Focus Online) Nein. Herr Kauder. Selbst wenn sie nackt einen Handstand im Bundestag machen, die Rechtslage ist eindeutig: (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen. (§29 UrhG) Und jetzt – husch-husch – weg vom PC und das Internet wieder denen ...
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