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Willkommen in Absurdistan, selbst wenn man Musik auf einer Veranstaltung spielt die ausschliesslich unter Creative-Common Lizenz stehen will die GEMA über die GEMA-Vermutung abkassieren.
Nicht nur daß die GEMA gar nicht berechtigt ist hier abzukassieren, sie drückt den Verwaltungsaufwand an die Veranstalter ab.
So reicht den Damen und Herren nicht aus, daß man die Künstlernamen angibt, sondern sie verlangen für jedes gespielte Stück den vollen bürgerlichen Namen des Künstlers.
Statt die eigenen Daten danach durchzuforsten ob der Künstler GEMA Mitglied ist, sollen die Veranstalter beweisen, daß die Künstler nicht mit Ihrem bürgerlichen Namen Mitglieder bei der GEMA sind.
Der Gema-Verdacht, also daß jedes veröffentlichte Stück von Musikern (weltweit) fällt unter die Hoheit der GEMA, ist über die Rechtsprechung v.a. in den 80er und 90er Jahren abgeleitet worden und mittlerweile vollkommen überholt.
Die Grundlage für diesen Verdacht war damals, daß der überwiegende Teil der Musikschaffenden bzw. der Verwerter kommerzielle Absichten haben muß, da sich der Aufwand für das Einspielen und Produzieren von Musik für den Privatmenschen nicht lohnt und daher die Schaffenden zwangsläufig Mitglieder bei der GEMA seien.
Das hat sich mit der Digitalisierung, technischen Fortschritt und dem Internet grundlegend geändert. Heute kann jeder selbst und mit sehr einfachen und kostengünstigen Mitteln Musik einspielen und über das Internet verteilen.
Damit ist die Grundlage für den Verdacht und die damit verbundene Beweislastumkehr entfallen und darf auch so nicht mehr bestehen bleiben.
Die Musikpiraten versuchen mit der Operation GEMA-Vermutung diese Absurdität der GEMA abzuschaffen.